top of page

Fragen und Antworten

zur kantonalen Musikschulinitiative

Warum braucht es eine kantonale Musikschulinitiative?
Vor über fünf Jahren haben rund 73 % der Stimmberechtigten den nationalen Bundesbeschluss über

die Jugendmusikförderung angenommen. Auch die Schwyzer Stimmbevölkerung hat sich mit über 55 % für eine bessere Jugendmusikförderung ausgesprochen. Trotz diesem klaren Ja fehlt im Kanton Schwyz bisher eine kantonale gesetzliche Grundlage für die Leistung der Musikschulen. Dies führt dazu, dass der vom Schwyzer Stimmvolk angenommene Verfassungsartikel vom Kanton nicht umgesetzt werden kann.


Warum braucht es eine kantonale Gesetzgebung?
Die Angebote der Musikschulen sind aktuell sehr unterschiedlich. Je nach Wohnort im Kanton Schwyz unterscheiden sich sowohl die Grösse des Angebots als auch die Anzahl subventionierter Lektionen für Kinder und Jugendliche. Letztere um bis zu 40 Prozent. Eine Gemeinde im Kanton Schwyz führt gar kein Musikschulangebot. Die bisherigen Bemühungen, diese Probleme auf freiwilliger Basis zu lösen waren leider oftmals erfolglos. Nur eine kantonale Gesetzgebung kann dafür sorgen, dass alle Kinder und Jugendlichen einen subventionierten Instrumental- und Vokalunterricht besuchen können. Dazu kommt, dass nur mit einer entsprechenden kantonalen Verankerung künftige Bundesgelder für Talente im Kanton Schwyz eingefordert werden und die musikalische Begabtenförderung kantonal koordiniert werden können.


Warum braucht es eine Volksinitiative?
Die vom Initiativkomitee geforderten Anpassungen bringen einen Paradigmenwechsel mit sich: Neu sollen alle Kinder und Jugendlichen im Kanton Schwyz Zugang zu zeitgemässem, bedarfsgerechtem und qualitativ gesichertem Instrumental- und Vokalunterricht haben. Zudem werden, dort wo es Sinn macht, die Koordination und die Strukturen kantonal geregelt. Zu diesen Grundsatzentscheiden sollen sich die Stimmberechtigten äussern können. Dank der Initiative können die Meinungen, Bedenken und Hinweise aller Beteiligten abgeholt werden. Zudem können bereits vor der Umsetzung wichtige Diskussionspunkte geklärt werden.


Können mit einer kantonalen Gesetzgebung nur noch Instrumental- und Vokallehrpersonen

mit abgeschlossenem Lehrdiplom oder Master in Pädagogik unterrichten?
Die Initiative überlässt diese Frage dem Gesetzgeber. Es ist wichtig, dass im Kanton Schwyz ein zeitgemässer, bedarfsgerechter und qualitativ gesicherter Instrumental- und Vokalunterricht stattfindet. Die Ausbildung der Instrumental- und Vokallehrpersonen wurde in den letzten Jahren professionalisiert. Es macht daher Sinn, dass die vorhandenen Stellen möglichst mit professionell ausgebildeten Instrumental- und Vokallehrpersonen besetzt werden. Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten soll es aber auch in Zukunft möglich sein, dass Musikschulen in Ausnahmefällen geeignete Lehrpersonen ohne entsprechendes Diplom anstellen können.


Wird bei den Musikschulen in Zukunft alles vom Kanton geregelt?
Die Initiative überlässt bei dieser Frage dem Gesetzgeber einigen Spielraum. Grundsätzlich ist es im Sinne der Chancengleichheit und der Effizienz wichtig, dass gewisse Punkte kantonal geregelt werden. So sollen in Zukunft alle Kinder und Jugendlichen von einem subventionierten Instrumental- und Vokalunterricht profitieren können, die Anstellungsbedingungen des Musikschulpersonals sollen vereinheitlicht werden oder für die Qualitätssicherung ein Mindeststandard definiert werden. Diese und weitere Punkte fordern wir auch explizit. Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten ist es jedoch wichtig, dass die einzelnen Musikschulen weiterhin den nötigen Handlungsspielraum haben, um den lokalen
Bedürfnissen gerecht zu werden.


Wird in Zukunft nur noch in grossen Gemeinden Musikschulunterricht angeboten?
Nein. Mit dem Wort „bedarfsgerecht“ positioniert sich die Initiative klar. Die kantonale Gesetzgebung muss dafür sorgen, dass in Ortschaften und Gemeinden, wo Kinder und Jugendliche in den Unterricht wollen, auch entsprechender Instrumental- und Vokalunterricht angeboten wird. Bei der Umsetzung überlässt die Initiative dem Gesetzgeber einigen Spielraum. Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten ist es wichtig, dass das Gesetz die Rahmenbedingungen für vernünftige Lösungen schafft.


Müssen die Gemeinden in Zukunft alle bekannten Instrumental- und Vokalfächer anbieten?
Nein. Es ist nicht Sinn und Zweck der Initiative, dass alle Gemeinden in Zukunft zwingend alle Instrumental- und Vokalfächer anbieten müssen. Ziel ist es, dass die Schulträger eigene Fächerangebote entwickeln können und so ein bedarfsgerechtes und innovatives Angebot präsentieren können. Die Initiative sorgt dafür, dass innerkantonal vernünftige Lösungen für Spezialfälle gefunden werden können. So soll es in Zukunft möglich sein, dass Kinder und Jugendliche einfacher das Angebot einer anderen Musikschule wahrnehmen können, wenn die eigene Musikschule für bestimmte Instrumente kein entsprechendes Angebot aufweist.


Können Familien mit tiefen und mittleren Einkommen in Zukunft den Instrumental- und
Vokalunterricht bezahlen?

Aus Sicht der Chancengleichheit ist es wichtig, dass in Zukunft Kinder und Jugendliche aus Familien mit tiefen Einkommen den Instrumental- und Vokalunterricht bezahlen können. In einigen Gemeinden im Kanton oder in anderen Kantonen sind beispielsweise Sozialtarife bekannt, welche dafür sorgen, dass auch Familien mit tiefen und mittleren Einkommen den Instrumental- und Vokalunterricht finanzieren können. Die Initiantinnen und Initianten würden die Einführung eines Sozialtarifs oder eines vergleichbaren Systems auch im Kanton Schwyz begrüssen, überlassen die Ausgestaltung aber dem Gesetzgeber.


Wie viel Kostet die Umsetzung der kantonalen Musikschulinitiative?
Ziel der Initiative ist es nicht, Mehrkosten zu verursachen. Im Fokus steht die Sicherung einer qualitativ guten musikalischen Bildung im ganzen Kanton. Allfällige Mehrkosten hängen stark von der bisherigen Situation ab. Für Gemeinden, welche bereits heute ein bedarfsgerechtes und zeitgemässes Angebot im Bereich musikalischer Bildung anbieten, wird die gesetzliche Verankerung nur unwesentliche finanzielle Folgen mit sich bringen. Besteht in diesem Bereich ein grosser Nachholbedarf, können Mehrkosten anfallen. Der Zugang zu Bundesgeldern im Bereich Begabtenförderung und mögliche Einsparungen durch engere Zusammenarbeit erlauben es wiederum, Kosten zu senken.

Kostet der Unterricht dann überall gleichviel?
Nein. Die Gemeinden haben weiterhin die Möglichkeit, die Musikschultarife individuell festzulegen. Ziel der Initiative ist es aber, die maximale Kostenbeteiligung der Eltern zu regeln. Je nach Umsetzung der Initiative könnte diese Grenze gemäss heutigen Erfahrungen bei ca. 50% liegen. Dieser Wert hängt aber stark vom künftigen Kostenteiler und allenfalls abgestuften Tarifsystemen ab.


Kann die Rechtsform der Musikschule beibehalten werden?
Ja. Bei einer kantonalen Verankerung der Musikschulen kann die Rechtsform (öffentlich- rechtliche Gemeindemusikschule oder privatrechtliche, als Verein organisierte Musikschule) beibehalten werden.


Wie viele Musikschulen gibt es im Kanton Schwyz?
Im Kanton Schwyz gibt es 17 Musikschulen, eine Gemeinde führt keine Musikschule. Einige Musikschulen sind regionale Schulen, welche mehrere Gemeinden bedienen.

 

Wie viele Lehrpersonen unterrichten an den Schwyzer Musikschulen?

Aktuell unterrichten gut 400 Musikschullehrpersonen knapp 7900 Fachbelegungen, wobei ein Teil der Lehrpersonen an mehreren Musikschulen im Kanton angestellt ist.


Wird die Zusammenarbeit unter den Musikschulen gestärkt?

Ja. Eine Vereinfachung der Strukturen bietet Vorteile bei der Planung regionaler Angebote wie Ensembles, Begabtenförderung, grosse Projekte, etc. Der administrative Aufwand für Lehrpersonen, welche an mehreren Musikschulen tätig sind, kann zudem gesenkt werden.

bottom of page